Seit Samstag, 7. Februar, gelten für die Ausstellung von Personalausweisen höhere Gebühren. Die Kosten wurden von der Bundesregierung per Verordnung angehoben und zuvor vom Bundesrat gebilligt. Betroffen sind Antragstellende in zwei Altersgruppen, die nun deutlich mehr zahlen müssen als zuvor.
Was sich für Antragstellende ändert
Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, steigt die Gebühr von 37 Euro auf 46 Euro. Antragstellende, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen künftig 27,60 Euro statt bisher 22,80 Euro. Die neuen Sätze gelten ab dem 7. Februar.
Begründung der Erhöhung
Die Erhöhung wurde nach Angaben des Bundesinnenministeriums mit gestiegenen Herstellungskosten für die Ausweise begründet. Weitere Gründe seien ein höherer Verwaltungsaufwand, neue Sicherheitsstandards und der Ausbau digitaler Prozesse. Die Gebührenerhöhung wurde in einer Verordnung festgelegt, der zuvor der Bundesrat zugestimmt hat.
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