Kreis Groß-Gerau hebt Stallpflicht für Geflügel nach Vogelgrippefällen auf

Kreis Groß-Gerau hebt Stallpflicht für Geflügel nach Vogelgrippefällen auf
Kreis Groß-Gerau hebt Stallpflicht für Geflügel nach Vogelgrippefällen auf

Der Kreis Groß-Gerau hat die wegen Vogelgrippe erlassene Allgemeinverfügung teilweise aufgehoben und die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Grundlage für die Entscheidung ist der letzte bestätigte Befund aus dem Kreis sowie die Beruhigung der Lage auf Bundesebene.

Ausbreitung und zeitlicher Verlauf

Ende Oktober 2025 wurden im Kreisgebiet zwei Höckerschwäne und ein Silberreiher vom Hessischen Landeslabor positiv auf das Influenza A Virus, Subtyp H5, getestet. Weil sich die Funde über das Kreisgebiet verteilten und weitere tote Wasservögel in verschiedenen Kommunen gefunden wurden, hatte die Kreisverwaltung eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Aufstallpflicht und weitere Einschränkungen für Geflügelhalter vorsah.

Der letzte dem Kreis zugeordnete Befund stammte von einem Tier, das am 6. Dezember gefunden wurde und am 23. Dezember vom Friedrich-Löffler-Institut diagnostiziert wurde. Insgesamt zählt das Veterinäramt bislang 79 im Kreis als von der Geflügelpest betroffen gemeldete Tiere.

Folgen für Geflügelhalter

Aufgrund der erreichten Karenzzeit seit dem letzten Befund und der insgesamt beruhigten Lage in Deutschland kann die Aufstallpflicht aufgehoben werden. Die Allgemeinverfügung wird nach Angaben der Kreisverwaltung nur zum Teil aufgehoben, konkrete Angaben dazu, welche weiteren Einschränkungen weiterhin gelten, wurden in der Mitteilung nicht detailliert ausgeführt.

Geflügelhalter im Kreisgebiet werden auf die offiziellen Informationen des Veterinäramts verwiesen, da weiterhin Infektionsschutzmaßnahmen und Melderegeln bestehen können. Die Kreisverwaltung betont, dass Beobachtungen toter Wildvögel und auffällige Erkrankungen bei Hausgeflügel weiterhin unverzüglich gemeldet werden sollten.

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herold
Nauheim im Blick. Der Herold berichtet.