Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Eine Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar, tritt ab Sonntag, 18. Januar, in Kraft und erlaubt es nun auch größeren Betrieben, ihre Tiere wieder ins Freie zu lassen. Die Stadt begründet den Schritt mit einer Beruhigung des Seuchengeschehens.
Lockerung in Stufen
Bereits im Dezember 2025 waren die Auflagen für Geflügelhaltungen mit weniger als fünfzig Tieren gelockert worden. Mit der aktuellen Verfügung wird diese Lockerung auf größere Bestände ausgeweitet. Wiesbaden folgt damit der Praxis anderer hessischer Kreise, die ebenfalls ihre Beschränkungen zurückgenommen haben.
Biosicherheit bleibt Pflicht
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht müssen Geflügelhalter weiterhin verbindliche Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Diese Maßnahmen sollen das Risiko eines erneuten Eintrags von Erregern verringern. Konkret nennt die Stadt unter anderem das Tragen von Schutzkleidung, Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadnagern sowie regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften.
Rechtliche und praktische Hinweise
Die genauen Anforderungen und Pflichten sind in der Allgemeinverfügung aufgeführt. Detaillierte Informationen stellt die Landeshauptstadt Wiesbaden auf ihrer Website zur Verfügung unter www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe.
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