Seit dem 6. Februar gilt in der Susannastraße in Igstadt eine generelle Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde. Die Verkehrsdezernentin hat die Maßnahme nach einer rechtlichen Prüfung und auf Grundlage von Lärmberechnungen des Umweltamts angeordnet. Ziel ist es, die Anwohnerinnen und Anwohner vor Verkehrslärm zu schützen.
Entscheidung und Begründung
Verkehrsdezernent Andreas Kowol erklärte, Igstadt sei stark vom Durchgangsverkehr betroffen, und der Ortsbeirat habe deshalb verständlicherweise die Einführung von Tempo 30 gefordert. Nach Prüfung der Rechtslage sei die Anordnung nun möglich gemacht worden, sagte Kowol. Die vom Umweltamt erstellten Lärmberechnungen, die dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren folgen, hätten die Notwendigkeit der Reduzierung bestätigt.
Kowol betonte, dass dort, wo Menschen wohnen, leben und schlafen, und wo sich Kinder aufhalten, ein Recht auf ein gesundes und sicheres Lebensumfeld bestehe. Man schütze Menschen vor Lärm, sowohl tagsüber als auch nachts, überall dort, wo die Grenzwerte überschritten seien, erklärte er.
Ausweitung von Tempo 30 auf weitere Straßen
Das Verkehrsdezernat kündigte an, dass in mehreren Wiesbadener Ortsteilen weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Hauptverkehrsstraßen mit Wohnbevölkerung umgesetzt werden sollen. Betroffen sind unter anderem:
Bierstadt Nauroder Straße B455 Hausnummern 59 bis 132, Erbenheim Barbarossastraße und Wandersmannstraße Hausnummern 38 bis 54, Biebrich Straße der Republik, Rathausstraße und Stettiner Straße, Kastel Wiesbadener Straße, Westend und Bleichstraße sowie Zietenring, Südost Frankfurter Straße 19 bis 31 beziehungsweise 17 bis 40, sowie die Erich Ollenhauer Straße im Bereich Dotzheim Mitte bis Willi Werner Straße.
Unabhängig davon sollen Tempo 30 Zonen in Wohngebieten sowie Tempo 30 vor Schulen und Kindertagesstätten geprüft und umgesetzt werden, wenn die Ortsbeiräte dies wünschen und die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Quelle anzeigen

